Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Einfachheit halber wird nachfolgend nur die männliche Form verwendet, natürlich ist auch die weibliche Form angesprochen.
 
Vertragspartnerin des Auftraggebers ist Simone Sonderegger, Hundetrainerin und Hundeverhaltenstherapeutin und Inhaberin von HundeCollege, Staubergasse 9, 8124 Maur.
 
1.)       Heimtierausweis
 
Der Heimtierausweis oder eine Kopie hiervon ist der Vertragspartnerin am ersten Termin vorzulegen.

Der Auftraggeber ist verpflichtet die Vertragspartnerin während des Erstgesprächs, vor Trainingsbeginn über Krankheiten, Verhaltensauffälligkeiten wie übermässige Aggression oder Ängstlichkeit sowie Läufigkeit seines Hundes zu informieren.
 
2.)       Haftung

Der Auftraggeber hat sich im Training an die Instruktionen der Vertragspartnerin zu halten. Insbesondere das Ableinen, der Freilauf sowie das Zusammenführen von Hunden erfolgt nur auf Anweisung der Vertragspartnerin.

Der Hund ist während des Trainings so zu halten, dass keine Gefährdung der Vertragspartnerin, anderer Hunde und Tiere, oder Menschen erfolgen kann.

Die Teilnahme von Kindern im Training ist willkommen. Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern. Für das Führen, Halten und Ausbilden des Hundes sind die Eltern hauptverantwortlich.

Für den Hund und den Halter muss eine ausreichende und gültige Haftpflichtversicherung (mind. 1 Mio.) abgeschlossen sein. Der Auftraggeber haftet für alle von sich und seinem Hund sowie Begleitpersonen verursachten Schäden.

Der Auftraggeber übernimmt die alleinige Haftung für seinen Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Vertragspartnerin handelt.

Die Vertragspartnerin übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die beim Training in den Lektionen entstehen, sowie Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch teilnehmende Hunde entstehen.

Der Haftungsausschluss gilt nicht für grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln der Vertragspartnerin (Art. 101 OR).

3.)       Termine

Termine werden schriftlich oder telefonisch vereinbart und sind erst verbindlich, wenn die Bestätigung von der Vertragspartnerin erfolgt ist.

Erstbesuche oder Folgetermine, die der Auftraggeber nicht innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch absagt oder auf einen anderen Termin verlegt, werden zu 100% in Rechnung gestellt und sind vom Auftraggeber vollumfänglich zu bezahlen.

Verspätungen des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

Die Vertragspartnerin behält sich das Recht vor, ausgeschriebene Kurse bei zu wenig Anmeldungen oder unerwarteten Ereignissen abzusagen oder zu verschieben. Bereits bezahlte Kurskosten werden in diesem Fall vollumfänglich rückerstattet.
 
4.)       Bezahlung

Die Kosten für die Bemühungen der Vertragspartnerin sind jeweils im Anschluss an eine Trainingsstunde in BAR oder per TWINT zu bezahlen soweit nicht anders vereinbart.

5.)       Garantie

Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen und Möglichkeiten des Auftraggebers und den Bedürfnissen und Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht, seinem Gesundheitszustand und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.

Das Training basiert auf zeitgemässer und artgerechter Ausbildung sowie den lerntheoretischen Grundlagen.

Eine Erfolgsgarantie wird nicht abgegeben, da der Erfolg des Trainings bedingt durch die notwendige, konsequente Anwendung der Trainingsregeln massgeblich vom Auftraggeber selbst abhängt.
 
6.)       Copyright

Unterlagen, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung durch die Vertragspartnerin nicht in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Für den privaten Gebrauch ist die Nutzung zulässig.
 
7.)       Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Zürich, Schweiz. Bei sämtlichen Streitigkeiten aus dem vorliegenden Vertrag findet Schweizer Recht Anwendung.

01. April 2024